Ihr Anwalt für Arzthaftung in Stuttgart
Nicht nur den Medien kann man entnehmen, dass es immer häufiger zu Fehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung kommt.
Dies betrifft sowohl Behandlung in Krankenhäusern als auch bei niedergelassenen Ärzten.
Für die Bearbeitung dieser komplexen Sachverhalte des Medizinrechts ist Professionalität und Sorgfalt unerlässlich. „Was“, „von wem“, „wann“ und „warum“ und „mit welcher Auswirkung“ sind die Kernfragen der Sachverhaltsaufbereitung im Arzthaftungsrecht.
Rechtsanwalt Tobias Rist verfügt über ein Netzwerk unabhängiger Mediziner und Gutachter aller Fachrichtungen, die ihn bei der Fallbearbeitung unterstützen. Nur auf diese Weise ist das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen.
Herr Rechtsanwalt Rist ist Dozent im Medizinrecht, Lehrbeauftragter an der DHBW (Studiengang Gesundheitswesen),, der sRH Hochschule Heidelberg (Studiengang Wirtschaftsrecht, Nebenfach Healthcare and Social Law), Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und ausgebildeter Verhandlungsprofi.
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