Arzthaftung für Patienten


Arzthaftungsrecht für Patienten


Wir überprüfen auf Patientenseite, inwiefern dem behandelnden Arzt / dem Krankenhaus ein Behandlungsfehler vorzuwerfen ist. Ist ein Arzt vom ärztlichen Facharztstandard abgewichen (sog. „Kunstfehler“), ermitteln wir die Höhe des Schadens, der durch die gesundheitlichen Schäden infolge des Behandlungsfehlers entstanden sind. Die Forderung besteht zumeist aus einem angemessenen Schmerzensgeld sowie eines materiellen Schadensersatzanspruchs (z.B. Verdienstausfall, Kosten für Folgebehandlungen, Haushaltsführungsschaden, Pflegemehrbedarf, etc.)
















Nur durch eine umfassende, sorgfältige und mandantenorientierte Arbeitsweise sind wir in der Lage, das Bestmögliche für den Patienten herauszuholen.

 

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