Haben Sie Ihre Klage vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verloren (Klagabweisung) oder nur zum Teil gewonnen?
Sind Sie der Meinung, dass das Urteil grobe Fehler enthält, Sie zu Unrecht unterliegen und Ihnen mehr zusteht?
Wollen Sie eine Zweitmeinung bezüglich der Erfolgsaussichten der Berufung einholen?
Herr Rechtsanwalt Rist betreut seit vielen Jahren Mandanten in zahlreichen Fällen bundesweit in Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Kammergericht Berlin.
Gerade im Medizinrecht ist es notwendig, sorgfältig und genau sich mit dem erstinstanzlichen Urteil auseinandersetzen und es auf Fehler zu überprüfen.
Nicht selten führt unsere Arbeit dazu, dass das erstinstanzliche Urteil aufgehoben wird oder ein für den Mandanten günstiger Vergleich vor dem Berufungsgericht erzielt wird.
Der Grund liegt darin, dass die erstinstanzlichen Gerichte den Vortrag des Mandanten falsch bewerten, unzureichend oder gar nicht berücksichtigt haben.
Auch eine fehlerhafte oder unzureichende Auseinandersetzung mit dem Sachverständigengutachten sind die Ursache für fehlerhafte Urteile der ersten Instanz.
Durch den Eintritt der Rechtskraft sind Ihre Ansprüche erledigt und eine spätere Abänderung ist nicht möglich, sodass ist die frühzeitige Einschaltung eines auf das Berufungsrecht hochspezialisierten Rechtsanwalts die einzige Möglichkeit ist, Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte!
Nehmen Sie umgehend Kontakt auf:
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Dornkamp Rechtsanwälte , Alexanderstraße 9b, 70184 Stuttgart
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